Warum Supervision für Mediator*innen?
Nach § 2 Abs. 5 ZMediatAusbV (01.09.2017) müssen Ausbildungsteilnehmer*innen während der Mediationsausbildung oder innerhalb eines Jahres nach deren Beendigung an einer Einzelsupervision im Anschluss an eine als (Co)Mediator*in durchgeführte Mediation teilgenommen haben.
Damit sind sowohl die Durchführung eines praktischen Mediationsfalles als auch die Teilnahme an einer Einzelsupervision notwendige Voraussetzung für die Selbstzertifizierung nach der
ZMediatAusbV.
Ergänzend dazu müssen gemäß § 4 ZMediatAusbV Mediator *innen nach Abschluss ihrer Ausbildung zur/m zertifizierten Mediator*in innerhalb von 2 Jahren mindestens viermal an einer Einzelsupervision im Anschluss eines als (Co-)Mediator durchgeführten Mediationsverfahrens teilnehmen.
Das Angebot:
Die angebotene Supervision eignet sich sowohl für eine Lizensierung bei den entsprechenden Berufsverbänden, als auch für die Anerkennung als zertifizierte Mediator*in nach dem
Mediationsgesetz/-ZMediatAusbV.
Alle teilnehmenden Supervisanden erhalten eine entsprechende Bescheinigung.
Jeder Mediations-Fall wird in einer Einzelsupervision reflektiert. Damit ist sichergestellt, dass die Voraussetzungen an die Supervision nach der Verordnung über die Aus- und Fortbildung von
zertifizierten Mediator*innen (ZMediatAusbV) erfüllt
sind.
Auch eine Gruppen-Supervision mit Mediatorenkolleg*innen ist möglich - hierbei wird vom Supervisor darauf geachtet, dass jeder Fall auch den entsprechenden Raum bekommt.
Inhalte der Supervision:
Supervision ist ein strukturiertes Reflexionsverfahren, in deren Mittelpunkt
- Beobachtungen,
- die Bildung von Hypothesen und die
- Erörterung von Handlungsoptionen stehen.
Die Supervision kann als Einzel- oder als Gruppensupervision gebucht werden.
Insbesondere das Format „Gruppensupervision“ ermöglicht es, vielfältiges und wertschätzendes Feed-Back auf Augenhöhe zu bekommen und so:
- das eigene Anliegen klar zu definieren
- mit Hilfe verschiedener (Gruppen-)Supervisionstechniken das eigene Handeln und die innere Haltung in der Mediatorenrolle zu reflektieren,
- die eigene Rolle zu überdenken,
- Verhaltensmuster zu erkennen
- herausfordernde Situationen zu erkennen und einen besseren Umgang damit zu erlernen
Voraussetzungen, Zeit und Örtlichkeit:
Teilnehmer*innen: Mediator*nnen mit mind. 120 Zeitstunden Ausbildung
Zeitlicher Rahmen:
- Einzelsupervision 60-90min
- Gruppensupervision bis 4h (abhängig von der Anzahl der Teilnehmer*innen)
Örtlichkeit: Schwerin oder online
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